
Zum 01.01.2023 ist das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft getreten. Die Neuregelungen umfassen auch ein gesetzliches Notvertretungsrecht des Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten. Ist die Vorsorgevollmacht damit überflüssig geworden? Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass im Krankheitsfall die Angelegenheiten des einen Ehegatten durch den anderen übernommen werden können. Das ist mitnichten der Fall und führt…