Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts -kurz KöMoG- ermöglicht es, Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften im ertragsteuerlichen Bereich wie Körperschaften zu behandeln. Im Kern wird hier ein Formwechsel fingiert: die optierende Gesellschaft bleibt zivilrechtlich weiterhin eine Personengesellschaft, wird jedoch ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft besteuert.Diese Option kann erstmals für Wirtschaftsjahre ausgeübt werden, die nach dem 31.12.2021 beginnen. Was…