
Die Lage am Wohnungsmarkt ist zunehmend angespannt. Das hat auch der Gesetzgeber gesehen und eine Möglichkeit vorgesehen, die Aufteilung von Immobilien in Wohnungseigentum zu erschweren, sprich: von einer Genehmigung abhängig zu machen.Die bundesgesetzlichen Regelungen hierzu sind bereits in Kraft getreten und finden sich in § 250 und § 201a des Baugesetzbuches (BauGB). ABER: Der erstgenannte…