22.09.2022 |
Mitwirkung eines Notars
Blick in die Zukunft: Das GbR-Register kommt
Am 01.01.2024 werden die Neuregelungen zum Gesellschaftsregister der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft treten. Die GbR erhält dann ein eigenes Register, das stark an das Handelsregister angelehnt ist. Anmeldungen zum GbR-Register bedürfen der Mitwirkung eines Notars, zumal sie elektronisch und in öffentlich beglaubigter Form erfolgen müssen. Die Eintragung erfolgt auf freiwilliger Basis, ist also... Mehr Infos