23.01.2024   |  

Grundbuchberichtigung bei Versterben eines GbR-Gesellschafters ohne Erbschein

Großer Erfolg vor dem OLG Schleswig

Das Recht ist immer in Bewegung. Ein sehr interessantes Urteil hat der Bundesgerichtshof in Sachen GbR und Grundbuchberichtigung gesprochen (BGH vom 10.02.2022, V ZB 87/20). Hiernach vollzieht sich die Rechtnachfolge in einen GbR-Anteil allein nach den Regeln des Gesellschaftsrechts und nicht des Erbrechts. Quintessenz: Das Grundbuchamt darf keinen Erbschein fordern, wenn das Grundbuch nach Tod eines GbR-Gesellschafters berichtigt werden muss. Diese Rechtsprechung habe ich mir in einem reichlich verzwickten Erbfall zu Nutze machen wollen – indes: Das Grundbuchamt verweigerte die Umsetzung und beharrte auf Vorlage eines Erbscheins. Damit wäre meine gesamte anwaltliche Strategie in diesem Fall hinfällig gewesen und die Gegenseite hätte ein starkes Druckmittel gegen meine Mandantin in der Hand gehabt. So haben meine Mandantin und ich gemeinsam entschieden, den Klageweg zu beschreiten. Und das mit Erfolg: Das OLG Schleswig hat unsere Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt. Meine Mandantin steht nun als glückliche Alleineigentümerin im Grundbuch – ganz ohne Erbschein.