Nicht ohne weiteres ersichtlich

Co2-Abgabe: Brauchen Sie Emissionszertifikate?

Die Energiewende ist in aller Munde. Der Gesetzgeber war nicht untätig und hat neben dem bereits bestehenden EU-System (EU-ETS) ein nationales Handelssystem für Emissionszertifikate geschaffen (kurz. nEHS). Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), welches wiederum durch verschiedenste Rechtsverordnungen ergänzt und konkretisiert wird. Die Regelungen verpflichten den Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe, Emissionszertifikate zu erwerben. Die Zahl der gehandelten Zertifikate ist begrenzt, der Preis derzeit noch -wenngleich von Jahr zu Jahr ansteigend- festgelegt.
Für betroffene Unternehmen ist oftmals nicht ohne weiteres ersichtlich, ob sie von dem Gesetz betroffen sind, geschweige denn, wie sich die Teilnahme am Zertifikathandel umsetzen lässt. Die Verantwortlichen sind verpflichtet, administrative und kaufmännische Pflichten zu erfüllen (Überwachungsplan, Ermittlung und Bericht über Brennstoffemissionen, Eintragung ins nationale Emissionshandelsregister, Erwerb von Zertifikaten am Primär- oder Sekundärmarkt). Derzeit knüpft die Berechnung für die Menge der zu erwerbenden Zertifikate laut Emissionsberichtserstattungsverordnung 2022 (EBeV 2022) an die Steueranmeldungen zur Berechnung der Energiesteuer an.
Gerne begleiten wir Sie als versierte Steuerjuristen durch den neuen Regelungsdschungel.

TIPP: Prüfen Sie möglichst zeitnah, ob Sie für das Jahr 2021 schon zur Teilnahme am nationalen Emissionshandel verpflichtet sind. Selbst wenn Zertifikate mit der Jahreskennung 2021 nur bis zum 31.12.2021 erworben werden konnten, können doch bis 30.09.2022 noch Zertifikate am Sekundärmarkt beschafft werden bzw. Zertifikate mit der Jahreskennung 2022 für das Vorjahr verwendet werden. Bedenken Sie auch, dass die Eintragung im Emissionshandelsregister und die Registrierung bei der Verkaufsplattform einige Zeit in Anspruch nimmt.