02.02.2022   |  

Haben Sie eine GmbH, oHG, GmbH & Co. KG oder Ähnliches?

die Zeit in Sachen Transparenzregister läuft ab!

Was früher eher ein Auffangbecken für schwer durchschaubare Gestaltungen war, ist mittlerweile zum Vollregister geworden. Die Rede ist vom sog. Transparenzregister. Im Zuge der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ist die Rolle dieses Registers enorm gestärkt worden. Nunmehr sind sämtliche juristische Personen des privaten Rechts und eingetragenen Personengesellschaften verpflichtet, sich dort eintragen zu lassen und ihre wirtschaftlich Berechtigten zu nennen. Sprich: Haben Sie eine GmbH, AG, OHG, GmbH & Co. KG o.ä.? Dann sind Sie zur Eintragung verpflichtet. Dass eine Eintragung im Handelsregister erfolgt ist und sich der wirtschaftliche Berechtigte daraus entnehmen lässt, ist nicht mehr ausreichend. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.transparenzregister.de/treg/de/ueberuns?3


Binnen folgender Übergangsfristen muss die Eintragung erfolgt sein:
Aktiengesellschaften, SE und Kommanditgesellschaften auf Aktien müssen die Mitteilung zur Eintragung bis zum 31.03.2022 vornehmen. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und europäische Genossenschaften oder Partnerschaften müssen die mitteilungspflichtigen Angaben bis zum 30.06.2022 zur Eintragung übermitteln. In allen anderen Fällen muss eine Mitteilung spätestens bis zum 31.12.2022 erfolgen.


Sie können oder wollen sich nicht selbst darum kümmern? Dann übernehmen wir das gerne für Sie.

TIPP: Die weitaus meisten Gesellschaftsformen sind neuerdings zur Eintragung ins Transparenzregister verpflichtet. Denken Sie daran, die Eintragung rechtzeitig in Angriff zu nehmen.