Die erste GmbH im Online-Verfahren gegründet
Update zum notariellen Online-Verfahren
Bereits im Mai hatten wir berichtet, dass bald in einigen Bereichen des Gesellschaftsrechts der Gang zum Notar auch online erfolgen kann.
Montagnacht (01.08.2022) um kurz nach Mitternacht war es dann soweit: Die erste GmbH ist im Online-Verfahren gegründet worden. Da der durchschnittliche Mandant um diese Uhrzeit in der Regel schläft, handelt es sich bei der ersten so gegründeten Gesellschaft um eine Vorratsgesellschaft des Deutschen Notarvereins. Damit ist das, worauf die Bundesnotarkammer seit mehr als fünf Jahren hingearbeitet hat, nun Realität.
Interessanterweise hat der Gesetzgeber kurz vor dem Startschuss des Online-Verfahrens noch an der einen oder anderen Stelle nachjustiert: Im Nachgang zum grundlegenden Gesetz, dem sog. DiRuG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie), ist am 23.06.2022 das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiREG) durch den Deutschen Bundestag beschlossen und am 08.07.2022 durch den Bundesrat gebilligt worden. Dadurch haben sich die Möglichkeiten erweitert:
- Es ist nun doch möglich, in den Gesellschaftsvertrag Verpflichtungen zur Abtretung von Anteilen an der neu zu gründenden Gesellschaft aufzunehmen
- Es dürfen Gründungsvollmachten betreffend die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) beurkundet werden; eine Beglaubigung selbiger ist jedoch im Online-Verfahren unzulässig
- Beglaubigungen für sämtliche Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregisteranmeldungen sind nun möglich
Wer gerne mehr zu alledem wissen möchte, für den hält die Bundesnotarkammer weitere Informationen bereit: www.onlineverfahren.notar.de
Für uns gilt jedenfalls nach wie vor: Wir helfen und beraten gerne. Und das sowohl on- als auch offline.