Noch besteht die Chance
Mehrfamilienhaus – Jetzt schnell teilen!
Die Lage am Wohnungsmarkt ist zunehmend angespannt. Das hat auch der Gesetzgeber gesehen und eine Möglichkeit vorgesehen, die Aufteilung von Immobilien in Wohnungseigentum zu erschweren, sprich: von einer Genehmigung abhängig zu machen.
Die bundesgesetzlichen Regelungen hierzu sind bereits in Kraft getreten und finden sich in § 250 und § 201a des Baugesetzbuches (BauGB). ABER: Der erstgenannte Paragraf enthält eine Ermächtigung für die Landesregierungen, die entsprechenden Gebiete festzulegen. Das Land Schleswig-Holstein hat bis jetzt noch keinen Gebrauch von dieser Ermächtigung gemacht. D.h.: Noch besteht die Chance, genehmigungsfrei zu teilen! Dieses Zeitfenster kann sich jedoch in Kürze schließen, daher empfiehlt sich schnelles Handeln.
Gerne setzt unser Notariat eine Teilung in Wohnungseigentum zügig mit Ihnen um.
TIPP: Wenn Sie beabsichtigen, Eigentumswohnungen in einem Bestandsobjekt zu schaffen, sollten Sie schnell handeln. Möglicherweise kann die Teilung zukünftig nur noch nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung erfolgen.