Hier lohnt sich ein genauerer Blick

Die Erfolgsaussichten des finanzgerichtlichen Verfahrens

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ lautet eine alte Weisheit, die ausdrücken soll, dass der Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens häufig ungewiss ist. Stimmt das? Hier lohnt sich ein genauerer Blick. Das statistische Bundesamt veröffentlicht immer wieder aktuelle Zahlen zu finanzgerichtlichen Verfahren. Für das Jahr 2021 zeigt sich dort folgendes Bild:

Insgesamt fielen im Jahr 2021 7.523 Entscheidungen durch Urteil oder Gerichtsbeschluss. Und so verteilen sich Erfolg und Misserfolg:

Stattgabe in vollem UmfangTeilweise StattgabeAbweisung als unbegründetAbweisung als unzulässig
7638424.2371.690
10,13%11,18%56,26%22,43%

Im Ergebnis sind damit nur 21,31% der Entscheidungen für den Steuerpflichtigen günstig, 78,69% enden enttäuschend. 

Diese Zahlen erscheinen mehr als traurig, jedoch zeigen sie nur einen Teil der Wahrheit. Es werden nämlich nur ca. 25% der insgesamt bearbeiteten Verfahren durch Urteil oder Gerichtsbescheid entschieden. Die überwiegende Zahl der Verfahren wird auf anderem Wege gelöst, etwa durch Verständigung im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens oder richterliche Hinweise. Die Erfahrung zeigt, dass das Finanzamt richterlichen Hinweisen oft nachkommt und stattgebende Entscheidungen vermeidet. 

Spannend auch: Wie lange dauert ein finanzgerichtliches Verfahren eigentlich? Bei uns im hohen Norden geht es recht zügig: Beim Schleswig-Holsteinischen FG liegt der Durchschnitt bei 12 Monaten, Hamburg liegt mit 13,5 Monaten knapp dahinter. Der Bundesdurchschnitt beträgt 15 Monate, trauriges Schlusslicht ist Sachsen-Anhalt mit 27,9 Monaten. 

Steht bei Ihnen ein finanzgerichtliches Verfahren an? Wir helfen gerne.