25.09.2025   |  

Nichtzulassungsbeschwerde gewonnen.

Riesiger Erfolg vor dem BFH: Schätzung war rechtswidrig!

Eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesfinanzhof hat in aller Regel nur wenig Aussicht auf Erfolg. Die Erfolgsquote liegt gerade mal bei 14%. 

Entsprechend wenig enthusiastisch war ich, als sich ein Mandant mit dem Vorbringen an mich gewandt hat, Schätzungen von Finanzamt und Finanzgericht seien rechtswidrig erfolgt. Das finanzgerichtliche Verfahren, das der Mandant ohne anwaltliche Vertretung bestritten hatte, war bereits verloren worden. Die Revision zum BFH war nicht zugelassen. Eigentlich eine nahezu aussichtslose Situation. Dennoch habe ich den Mandanten zu einem persönlichen Gespräch eingeladen und mir sein Anliegen aufmerksam angehört. Nachdem ich seine Unterlagen durchgesehen hatte, war auch ich überzeugt, dass in seinem Fall Einiges nicht mit rechten Dingen zugegangen war. Nur: Würde der BFH das auch so sehen? Waren die Verfahrensfehler so gravierend, dass der grundgesetzlich abgesicherte Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt war? Der I. Senat des BFH sagt ja und bestätigt damit die Grundsätze eines fairen, rechtsstaatlichen Verfahrens (I B 22/24 vom 24.09.2025). Ein riesiger Erfolg für den Mandanten und die beruhigende Gewissheit, dass ein berechtigtes Anliegen von Deutschlands höchstem Gericht in Steuersachen auch als solches gesehen worden ist.